Aufnahmerkriterien für die Kindertageseinrichtungen im Verbund
Gemäß § 9a Abs. 6 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der Rat der Kindertageseinrichtung folgende Kriterien für die Aufnahme von Kindern vereinbart. Alle Kriterien sind gleichwertig.
Gründe für eine vorrangige Aufnahme liegen vor bei:
- Das Alter des Kindes, damit z.B. Kindern, die ein Jahr vor der Schule sind ermöglicht wird Kindergartenerfahrung zu sammeln.
- Geschwisterkinder, von Kindern, die zum Zeitpunkt der Aufnahme die Einrichtung besuchen.
- Mitarbeiterkinder, von denen sich die Erziehungsberechtigten im aktiven Dienst der Kindertageseinrichtung im Verbund befinden.
- Kinder von alleinerziehenden Elternteilen, die berufstätig sind, Berufstätigkeit beider Elternteile, Kinder von Eltern die eine Ausbildung absolvieren (Bitte Nachweise erbringen).
- Zugehörigkeit zur katholischen Kirche.
- Kindeswohlgefährdung/ Integration/ Härtefälle. Diese können im Einzelfall und in Absprache mit der Einrichtungsleitung und der Verbundleitung berücksichtigt werden.
- Kinder von Familien aus dem Einzugsgebiet.
